Der monetäre Ausgleich für meine Arbeit

HONORAR / KOSTEN:



Einzelstunde: SFr. 130.00/60 Minuten, wobei die effektiv benötigte Zeit verrechnet wird. Für e-mail, WhatsApp, SMS etc. oder telefonische Anfragen gelten die gleichen Konditionen.
Fallauswertung und Aktenstudium in Ihrer Abwesenheit werden separat verrechnet.

Für die Erstellung einer qualitativen, aussagekräftigen Patientenverfügung verrechne ich pauschal SFr. 650.00 bei einem Aufwand von bis zu 6 Stunden (2 x Gespräche à 1.5h, Erstellen eines Entwurfs mit Nachbesserungen 2-3h, Ausfertigen Ihres Dokumentes zur Hinterlegung mit Versand an Sie 1h). Bei zusätzlichem Stundenaufwand aufgrund längerem Prozess: für jede weitere Stunde SFr. 130.00/60 Min.

Ausserhalb meiner Praxis:
Mein Tätigkeitsfeld erstreckt sich über den ganzen Kanton Aargau und die angrenzenden Kantone.
  • Wegzeitpauschale von SFr. 80.00/60 Min. von Tür zu Tür

  • Wegkosten pro Auto-Kilometer SFr. 0.60 ab 10 km (Hin- und Rückweg)

  • Verrechnung von effektiven Parkplatzgebühren

  • Verrechnung von Postauto-/Bahngebühren 1:1, 1. Klasse (unter Berücksichtigung meines Halbtax-Abos)



BEZAHLUNG:
Zahlung gegen Quittung am Ende jeder Sitzung in bar oder per Twint.

Rechnungen sind die Ausnahme und werden erstellt für wiederkehrende Aufträge oder besondere Auftragsvergaben. Sie sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge bezahlbar.
Ich schätze in diesem Fall eine Akontoleistung.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage min. 24 Stunden im voraus, ansonsten wird die reservierte Zeit verrechnet. Besten Dank für das Verständnis.

Ihre finanzielle Situation ist kein Grund, mit der Kontaktaufnahme zu zögern. Wir finden einen Weg. Informieren Sie mich bitte VOR dem Erstgespräch.